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AnzeigeDer Verlust eines geliebten Menschen hinterlässt eine große Lücke bei den Hinterbliebenen. Die emotionale Verarbeitung des Todesfalls ist jedoch häufig erschwert, da Betroffene mit komplexen Angelegenheiten, die eine Klärung erfordern, konfrontiert sind. Unter einer Haushaltsauflösung, umgangssprachlich „Entrümpelung“ genannt, versteht man die vollständige Räumung einer Wohnung oder eines Hauses. Ziel ist eine Renovierung und Neuvermietung der Immobilie.Die Entscheidung über eine Haushaltsauflösung nach Todesfall obliegt den Erben der verstorbenen Person. Dieser Ratgeber dient dazu, Ihnen umfangreiche Hilfestellung für die Thematik „Haushaltsauflösung nach Todesfall“ und die damit verbundenen offenen Fragen zu geben.

Was passiert bei einer Haushaltsauflösung nach Todesfall?

Wenn Sie eine Haushaltsauflösung organisieren müssen, sollten Sie ausreichend Zeit dafür einplanen. Nachfolgenden finden Sie die wesentlichen ersten Schritte bei einer Haushaltsauflösung nach einem Todesfall zusammengefasst.

  • Schritt 1: Wenn die verstorbene Person in einer Mietwohnung lebte, sollte zunächst der Vermieter des/der Verstorbenen über den Tod informiert werden.
  • Schritt 2: Ein nächster wichtiger Punkt ist die Besichtigung der Wohnung und das Abstellen der Wasser-, Gas-, und Stromzufuhr.
  • Schritt 3: Verderbliche Lebensmittel sollten entsorgt werden und Haustiere, falls vorhanden, versorgt oder abgegeben werden.
  • Schritt 4: Folgende Unternehmen/ Behörden sollten über den Todesfall informiert werden: Versicherungsgesellschaften, Energieversorger, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, die Deutsche Post, die Deutsche Rentenversicherung, Internetanbieter und Kreditinstitute. Bestehende Abonnements müssen gekündigt werden.
  • Schritt 5: Die Erben sollten gemeinsam die Erbschaftsansprüche und den Verbleib der Hinterlassenschaft klären.
  • Schritt 6: Übrig gebliebene Gegenstände können entweder durch die Erben oder professionelle Entrümpelungsfirmen entsorgt werden.
  • Schritt 7: Die Wohnungsübergabe an den Vermieter sollte in einem Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten werden. Die Wohnung muss vorher auf Schäden überprüft werden und es müssen Reinigungs- und Renovierungsarbeiten vorgenommen werden, falls dies im Mietvertrag vermerkt war.

Die Immobilie nach dem Todesfall

Eine wichtige zu klärende Frage nach dem Todesfall ist die weitere Nutzung der bewohnten Immobilie des Verstorbenen. Hier gilt es zu unterscheiden, ob es sich um eine gemietete Immobilie oder um Eigentum handelt und ob die verstorbene Person allein lebte oder mit weiteren Personen die Immobilie bewohnte.

Handelt es sich um eine gemietete Immobilie?

Der Mietvertrag eines Mietobjektes geht ebenfalls an die Erben über. Sie dürfen darüber entscheiden, ob sie die Wohnung zur eigenen Nutzung übernehmen oder den Vertrag kündigen. Der § 580 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, dass Angehörige ein Sonderkündigungsrecht nach einem Todesfall in der Familie haben. Dies bedeutet, dass der Mietvertrag seitens der Erben innerhalb eines Monats nach Todesfall außerordentlich gekündigt werden kann. Für die anschließende Haushaltsauflösung bleibt die gesetzliche Frist von drei Monaten nach Kündigung.

Zu beachten ist, dass ebenfalls der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht nach Todesfall hat, wovon er Gebrauch machen kann, wenn schwerwiegende Gründe die Wohnungsübernahme durch die Erben verhindern. Die Mietkosten (einschließlich Nebenkostennachzahlungen), die bis zu dem Todesfall angefallen sind, sind aus dem Nachlass zu bestreiten. Die Erben können Ihre Haftung jedoch auf den Nachlass beschränken. Dies bedeutet, dass sie nicht zahlen müssen, wenn der Nachlass niedriger als die Höhe der Forderung ausfällt.

Handelt es sich um Eigentum?

Lebte die verstorbene Person in einer eigenen Immobilie, so gehen die Besitzansprüche ebenfalls auf die Erben über. Diese haben nun die Berechtigung, die Immobilie zu bewohnen oder über einen Verkauf oder eine Vermietung zu entscheiden.

Lebte die verstorbene Person allein oder mit anderen Menschen zusammen?

Wenn die Person allein lebte, ist der Erbe rechtlich befugt, nach dem Tod die Wohnung des Verstorbenen zu betreten. Eine Zustimmung des Vermieters ist nicht erforderlich.
Die Sachlage ist etwas komplexer, wenn die verstorbene Person die Immobilie nicht allein bewohnte.
Es kann vorkommen, dass der/die MitbewohnerIn den Erben den Zutritt zu der Wohnung verweigert und die Besitzrechte des Erben somit mit den Besitzrechten des Mitbewohners konkurrieren. Ist der/die MitbewohnerIn nicht einsichtig, kann eine einstweilige Verfügung bei dem Amtsgericht beantragt werden, um rechtssicher Zugang zu der Wohnung zu erhalten.

Erbschaftsansprüche klären

Bevor die Haushaltsauflösung nach Todesfall beginnen kann, sind zunächst die Erbschaftsansprüche zu klären. Diese sind dem Testament der verstorbenen Person zu entnehmen. Existiert kein Testament oder ist das vorhandene Testament ungültig, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Erben erster Ordnung sind hierbei Kinder, Enkel und Urenkel. Gibt es keine Erben erster Ordnung, so haben die Erben zweiter Ordnung den Erbschaftsanspruch. Dies sind Eltern und Geschwister. Erben dritter Ordnung sind Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Nach dem Tod eines Menschen geht der Nachlass in den Besitz der Erben über. Der Haushalt der verstorbenen Person gehört ebenfalls zum Nachlass. Die Entscheidung, ob eine Haushaltsauflösung vorgenommen wird, ist von den Erben zu treffen. Treten die Erben das Erbe an, haben diese auch die Kosten für die Haushaltsauflösung nach Todesfall zu zahlen. Wenn die Erben das Erbe nicht antreten oder es keine Erben gibt, so ist im Falle einer Mietimmobilie der Vermieter für die Haushaltsauflösung nach Todesfall verantwortlich.

Eigenregie oder professionelle Hilfe

Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Haushaltsauflösung in Eigenregie durchzuführen, gibt es einige Dinge zu beachten:

  • Zeitaufwand: Sie sollten einen hohen Zeitaufwand einrechnen.
  • Emotionale Belastung: Lösen Sie den Haushalt einer Ihnen nahestehenden Person auf, kann das Durchsehen der persönlichen Gegenstände zu einer hohen emotionalen Belastung bei Ihnen führen.

Der Vorteil an einer in Eigenregie durchgeführten Haushaltsentrümpelung ist, dass Sie Kosten einsparen können. Zunächst ist es sinnvoll, wenn Sie sich einen Terminplan erstellen.
Wenn die verstorbene Person in einer Mietwohnung gewohnt hat, gibt es ggf. eine Kündigungsfrist zu beachten. Die Wohnung muss zum Ende des Mietvertrages geräumt und fertig für die Übergabe sein. Handelt es sich bei der Immobilie um Eigentum, so sollten Sie beachten, dass Sie gegebenenfalls Mieteinnahmen verlieren, sollte die Haushaltsauflösung lange Zeit in Anspruch nehmen.

Die Haushaltsauflösung mit professioneller Hilfe

Sollten Sie sich dafür entscheiden, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, können Sie eine Menge Zeit einsparen. Empfehlenswert ist dies auch, wenn Sie die Immobilie selbst nutzen oder weiter vermieten möchten. Die Firmen sind insbesondere bei einer hohen Anzahl an Möbel bei der Demontage behilflich. Sie kümmern sich fachgerecht um Entsorgung und Räumung des Hausrates. Professionelle Anbieter für Haushaltsentrümpelungen finden Sie im Internet. Hierfür können Sie bei Ihrer Recherche das Stichwort „Haushaltsauflösung Hamburg“ nutzen, oder nach einer anderen beliebigen Stadt suchen.

Sie sollten sich mindestens drei verschiedene Angebote einholen und diese vergleichen, um ein faires Angebot zu erhalten. Einige Anbieter bieten auch vorher festgelegte Gesamtpreise an oder besichtigen die Wohnung, um ein angemessenes Angebot erstellen zu können.
Fragen Sie die beauftragte Firma nach einer Haftpflichtversicherung. Dies ist wichtig, da es bei einer Entrümpelung schnell zu Schäden kommen kann.

Die Dauer einer professionellen Entrümpelung hängt von der Größe der Immobilie und des vorhandenen Hausrats ab. Eine Entrümpelung einer 3-Zimmer-Wohnung nimmt schätzungsweise einen Arbeitstag in Anspruch. Die Kosten belaufen sich auf etwa 500 € pro Zimmer. Einige Firmen bieten eine sogenannte Wertanrechnung an. Dies bedeutet, dass sie vorhandene Nachlassgegenstände ankaufen und dies mit den Entrümpelungskosten verrechnen.

Den Hausrat sortieren

Der Hausrat der verstorbenen Person muss bei einer Entrümpelung in Eigenregie vollständig gesichtet, sortiert und entsorgt werden. Zunächst ist es empfehlenswert, potenzielle Wertgegenstände wie Porzellan, Kunst und Schmuck auszusortieren und durch einen Fachmann schätzen zu lassen. Andere Gegenstände können verkauft, verschenkt oder entsorgt werden. Gängige Verkaufs- und Entsorgungsmöglichkeiten sind folgende:

  • Kleinanzeigenportale: Hier können Sie Möbel, Küchenutensilien und Einrichtungsgegenstände inserieren.
  • Hilfseinrichtungen: Gut erhaltene Gegenstände können Sie humanitären Einrichtungen (z. B. Sozialkaufhaus) spenden, um bedürftige Menschen zu unterstützen.
  • Sperrmüll: Sperrmüll ist in vielen Städten kostenfrei, sodass Sie sich einen Container zum Entsorgen von Mobiliar und Einrichtungsgegenständen sparen können.
  • Altkleidersammlung: Gut erhaltene Kleidungsstücke können hier für den guten Zweck abgegeben werden.
  • Freundes- und Verwandtenkreis: Diverse Gegenstände können gegen geringe Barmittel abgegeben oder verschenkt werden.
  • Flohmarkt: Ein Stand auf dem Flohmarkt ist eine gute Möglichkeit, um viele Gegenstände an einem Tag zu verkaufen.

Reinigung der Immobilie und Demontage von Möbeln

Je nach Zustand der Immobilie kann eine Reinigung sehr umfangreich ausfallen, sodass es sich auch in diesem Fall häufig lohnt, professionelle Hilfe zu suchen. Um vorhandene Möbel fachgerecht demontieren und weiter verwenden zu können, benötigen Sie geeignetes Werkzeug und Know-how. Ist dieses nicht im erforderlichen Maß vorhanden, sollten Sie ebenfalls darüber nachdenken, eine Firma zu beauftragen.

Fazit

Sind die Erbschaftsansprüche und rechtlichen Fragen geklärt und es ist klar, dass Sie für eine Haushaltsauflösung nach Todesfall die Hauptverantwortung tragen, sollten Sie gut überlegt vorgehen. Zwei wichtige Abwägungsfaktoren sind hierbei Zeit und Kosten. Entscheiden Sie sich für eine Haushaltsauflösung in Eigenregie, können Sie zwar Kosten einsparen, benötigen aber einen hohen Zeitaufwand. Professionelle Hilfe spart im Gegenzug Zeit ein, verursacht dafür aber höhere Kosten.