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Manchmal gibt es im Leben Phasen, da werden durch Erkrankungen besondere Herausforderungen an den Alltag gestellt. Es werden vermehrt Arztbesuche oder Reha-Maßnahmen notwendig, während gleichzeitig die eigene Mobilität eingeschränkt sein kann. Was also tun?

In Deutschland haben wir das Glück, dass die Krankenkasse in vielen Fällen eine Abrechnung für einen Krankentransport ermöglicht und die Ausgaben erstattet. Die Fahrten zu bestimmten Behandlungen und Untersuchungen sind dadurch abgedeckt. Welche das sind und worauf Sie achten müssen – dazu erhalten Sie hier einige wichtige Informationen.

Krankenfahrten – ein kurzer Überblick

Wer in der Mobilität eingeschränkt ist und in diesem Zustand in eine Arztpraxis oder in ein Krankenhaus fahren muss, der kann sich die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Wichtig ist, dass der behandelnde Arzt einen entsprechendes Rezept ausstellt und damit die Notwendigkeit bescheinigt. Dieses Recht steht Versicherten gesetzlich zu, da sie sonst keine Chance hätten ihre Gesundheit wiederherzustellen. Hier sind die Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses völlig klar.

Wer in eine bestimmte Pflegestufe eingeordnet wurde, oder mit einer Schwerbehinderung zu kämpfen hat, der kann aus medizinischen Gründen ein Taxi in Anspruch nehmen, ohne eine gesonderte Erlaubnis einholen zu müssen.

Bei Fahrten zu ambulanten oder stationären Reha-Maßnahmen gelten etwas andere Regeln. Sich einfach ins Taxi setzen wird nicht gehen. In diesem Fall ist es immer besser die Krankenkasse vorher anzurufen. Diese haben für solche Fälle vorgesorgt und bieten speziell organisierte Krankentransporte an. Allerdings kann sich dies in größeren und kleineren Städten unterscheiden. Die Mitarbeiter einer Taxizentrale bei Hannover werden zum Beispiel häufig für Krankenfahrten Wunstorf eingesetzt, da sich die großen Kliniken und die wichtigsten Reha-Zentren in der Großstadt befinden. In den Metropolen jedoch werden nicht selten Kleinbusse spezieller Fahrdienstleister eingesetzt.

Welche Krankenfahrten erkennt die Krankenkasse an

Wichtigste Voraussetzung für eine spätere Abrechnung an die Kasse ist die ärztliche Verordnung. Er kann entscheiden, ob jemand in der Lage ist eine Fahrt eigenständig durchzuführen oder nicht. Dies sind die häufigsten Fälle für erstattungsfähige Krankenfahrten:

 Stationäre Behandlung

Voraussetzung in dem Fall ist, dass für den stationären Aufenthalt eine medizinische Notwendigkeit besteht. Zudem muss gewährleistet sein, dass die dortige Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird. Je nach Art und Schweregrad der aktuellen Erkrankung, kann die Fahrt mit einem Taxi oder Dienst für professionelle Krankentransporte durchgeführt werden.

 Ambulante Behandlung

Bei ambulanten Behandlungen gelten wieder etwas andere Regeln. Die Fahrt zum Arzt oder Zahnarzt zu bezahlen ist eher nicht üblich. Allerdings kann sich das dann ändern, wenn sich durch eine ambulante Therapie eine stationäre vermeiden oder zumindest verkürzen lässt. In dem Fall zeigt sich der Kostenträger etwas großzügiger.

Wo die Krankenkassen jedoch regelmäßig die Kosten für die Krankenfahrt übernehmen, das sind Patienten, die einer Dauerbehandlung gezwungen sind. Im Wesentlichen sind das Dinge wie: Strahlentherapie, Chemotherapie, Dialyse. Es wäre sozial ungerecht solchen Menschen die dauerhaft anfallenden Fahrtkosten zuzumuten. Zudem soll ihnen die Möglichkeit geboten werden selbständig mobil zu bleiben, ohne auf andere angewiesen zu sein, die sie zu ihren Terminen fahren. Das würde ihr Umfeld sonst zusätzlich belasten.

Auswahl der Beförderungsmittel

Hinsichtlich der Auswahl des Beförderungsmittels noch eine wichtige Information: Sie richtet sich immer am akuten Bedarf des Patienten aus. Vorgabe von der Kasse ist, dass immer das wirtschaftlich beste Transportmittel ausgesucht werden muss. Zudem ist zwingend die kürzeste Strecke zu nehmen. Wer diesen Grundsatz nicht befolgt, der riskiert eine Ablehnung der Zahlung. Daher sollten Sie alle Möglichkeiten ausloten,  die Kosten Vergleichen und sich deren Möglichkeit zur Abrechnung am besten im Voraus zusichern lassen.