Loading

Lagerzelte sind im industriellen Bereich eine gängige Lösung, um kurzfristig eine überdachte, witterungsfeste Räumlichkeit zu erschaffen. Sie werden genutzt, um Waren zu lagern, oder Produktionsmittel zu beherbergen. Notwendig wird das in der Regel deshalb, weil saisonal bedingt ein erhöhter Platzbedarf besteht, oder weil zum Beispiel Umbauarbeiten im Lager oder in der Produktion durchgeführt werden müssen.

Im Unterschied zu Immobilien, bieten Zelte den Vorteil, dass für sie deutlich einfachere Regeln bei der Installation gelten. Sie sind weitaus günstiger in der Anschaffung und bezüglich der Kosten als feste Gebäude. Egal, ob zur Miete oder beim Kauf. Zudem bieten sie die Möglichkeit eine Fläche flexibler zu verwenden. Dadurch kann ein Grundstück auf dem Werksgelände im Sommer anders genutzt werden als beispielsweise im Winter.

Bezüglich der Gesetzgebung gelten Zelte als fliegende Bauten. Sie zu errichten erfordert keine so komplexe Prozedur bei der Baugenehmigung, wie sie bei Gebäuden notwendig ist. Dennoch gibt es auch für Sie eine Art Bauordnung, die aus Gründen der Sicherheit eingehalten werden muss. Wir zeigen, worauf Sie bei fliegenden Bauten im Sinne des Gesetzes achten sollten.

Lagerzelt aufbauen worauf achten – Lagerzelt Baugenehmigung

Bevor es losgeht eine kleine Begriffsklärung: Häufig hört man im Zusammenhang mit Zelten die Begriffe: Industriezelt, Lagerzelt und Leichtbauhalle. Sie alle meinen dasselbe. Nur haben sich in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Bezeichnungen etabliert.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Gesetze zu fliegenden Bauten nicht auf Bundesebene gelten, sondern von den Ländern verantwortet werden. Es kann also passieren, dass die Bauaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg etwas andere Vorschriften an Sie erstellt, als die zuständige Behörde in Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz. Für Unternehmen mit vielen Niederlassungen ein bedeutender Punkt.

Grundsätzlich besteht aber in die meisten Ländern die Regel, dass eine Zelt-Lagerhalle keine Baugenehmigung benötigt, sofern sie unterhalb von 75 qm Grundfläche hat oder 5 m Höhe nicht überschreitet. Liegt einer der Werte darüber, dann ist ein schriftlicher Antrag beim Bauamt vorzulegen. Diesem Bauantrag ist ein Prüfbuch beizufügen. Das Prüfbuch ist erstellt von einem Gutachter, den Sie rufen müssen, damit dieser den Aufbau hinsichtlich der Statik und der Einhaltung der Vorschriften begutachtet. Hierfür kommen autorisierte Prüfer infrage, wie zum Beispiel vom TÜV oder ein sonstiger, staatlich zertifizierter Gutachter. Liegt das Gutachten vor, dann ist die Genehmigung für die Nutzung der Halle erteilt. Wichtig zu wissen ist, dass diese Prozedur nur beim ersten Aufbau durchzuführen ist. Ist die identische Konstruktion später an gleicher Stelle wieder aufgestellt, dann ist keine erneute Prüfung erforderlich, sondern nur noch die Meldung an die Aufsicht.

Wichtig zu wissen ist, dass bauliche Anlagen aus diesem Bereich immer nur innerhalb einer bestimmten Frist eingesetzt werden dürfen. Hierfür gibt es gesetzliche Vorschriften. Eine dauerhafte Verwendung als Ersatz für feste Gebäude ist somit nicht möglich. Außer natürlich, Sie bauen das Industriezelt ab und stellen es an verschiedenen Orten auf dem Betriebsgelände wieder auf.

Fazit: Industriezelte

Lagerzelte sind eine kostengünstige Alternative zu Immobilien. Vor allem, wenn sie hinsichtlich der Ausmaße genehmigungsfrei bleiben. Dann ist ihre Verwendung absolut unkompliziert. Mit Hilfe einer cleveren Ausnutzung aller gesetzlichen Möglichkeiten, lassen sich mit ihnen dauerhafte Erweiterungen von betrieblich nutzbaren Räumlichkeiten erschaffen. Diese sind bei weitem günstiger als bauliche Maßnahmen.